Gemeinsam mit der "Schutzgemeinschaft Krailenshalde e.V.", der "Initiative Schöneres Zuffenhausen" und dem "Landesnaturschutzverband "Arbeitskreis Stuttgart", hat der Bürgerverein Zuffenhausen ein Schreiben zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung, bezugnehmend auf die anstehende Umplanung des Verkehrsknotenpunkt B10 / B27 an der Friedrichswahl, verfasst und an die Landeshautstadt Stuttgart gesendet.

B10 27 Stellungnahme 21

Sehr geehrte Damen und Herren,


hiermit nehmen wir im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung Stellung zum Projekt
„Umplanung des Verkehrsknotenpunktes B 10/B 27 Friedrichswahl“ in
Stuttgart-Zuffenhausen/ Stuttgart-Feuerbach: 

Zusammenfassung:
Wir begrüßen den Abriss der bestehenden Auffahrtsrampe an der Friedrichswahl.
Beim Um- bzw. Neubau ist uns Folgendes wichtig:

  • Es sollte eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, die zumindest auch die Variante mit Unterfahrung Siegelbergdurchlass in beiden Richtungen umfasst.
  • Eine ggfs. entstehende Kapazitätserhöhung muss durch Maßnahmen begleitet werden, die zu einer Verlagerung (Bündelung) des Verkehrs aus Schwieberdinger-, Ludwigsburger- und Schozacher Straße führen.
  • Eine darüberhinausgehende Kapazitätserhöhung darf nicht stattfinden.
  • Die B10/27 muss in beiden Fahrtrichtungen in einem Tunnel unter dem Knoten Heilbronner Straße, Ludwigsburger Straße und Mea-Brücke durchgeführt werden.
  • Der Tunnel sollte auch noch den Siegelbergdurchlass unterqueren und danach (bzw. davor) über eine lange Rampe auf Höhe der Fußgängerunterführung beim Bahnhof Zuffenhausen an das Niveau der bestehenden B10/27 Ortsdurchfahrt Zuffenhausen angeschlossen werden.
  • Für den Radverkehr (Heilbronner Straße, Ludwigsburger Straße und Mea-Brücke) müssen sichere und durchgängige Radwege über den neuen Knoten gebaut werden.
  • Wenn die Mea-Brücke weiter geplant wird, ist über eine Zuffenhausen und Feuerbach umfassende Verkehrssteuerung sicher zu stellen, dass die damit neu geschaffenen Kapazitäten optimal zur verkehrlichen Entlastung von Wohngebieten genutzt werden. Weder in Feuerbach noch in Zuffenhausen darf die Bevölkerung durch den zusätzlichen Verkehr belastet werden.


Im weiteren Verlauf der Planung ist es wichtig, dass die weiträumigen Auswirkungen der Planung auf die Wohnbevölkerung gutachterlich untersucht und dargestellt werden. Hierbei sind verkehrsinduzierende Effekte zu berücksichtigen.


Detaillierte Stellungnahme:  ---> weiterlesen Downloadlinkk zum PDF ( - 1MB - )